Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 01.06.2010 - 7 Sa 402/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,54546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Konkludente Annahme eines arbeitgeberseitigen Vertragsänderungsangebots auf Arbeitszeiterhöhung - Verwirkung
- hensche.de
Arbeitsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 Ca 860/09
- LAG Nürnberg, 01.06.2010 - 7 Sa 402/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten
Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2010 - 7 Sa 402/09
Enthält das Angebot ein ganzes Bündel an Vertragsänderungen, kann, wenn sich ein Änderungsangebot des Arbeitgebers nicht in allen Punkten unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer dessen konkludente Annahme des Änderungsangebots insgesamt sein (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 01.08.2001 - 4 AZR 129/00 = BAGE 98/293 und NZA 2003/924). - BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens
Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2010 - 7 Sa 402/09
Nur die tatsächliche Praktizierung geänderter Vertragsbedingungen kann eine konkludente Erklärung sein, die einer Annahme innerhalb der Frist des § 147 BGB gleichkommt (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 = EzA-SD 2010, Nr. 2, 11 mwN). - BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 62/08
Versetzung - Tätigkeit einer Hausdame
Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2010 - 7 Sa 402/09
Für die Erfüllung des Umstandsmoments kommt es darauf an, wie das Verhalten des Gläubigers vom Schuldner aufgefasst werden darf (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 62/08 = AP Nr. 42 zu § 307 BGB). - BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08
Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus LAG Nürnberg, 01.06.2010 - 7 Sa 402/09
Ein widersprüchliches Verhalten ist aber erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 09.12.2009 - 10 AZR 850/08 mwN).